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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, wie insbesondere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers,
werden nicht akzeptiert und sind somit keine
Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere
schriftlichen Bewilligungen.
Die Bedingungen gelten auch für sämtliche
weiteren Geschäfte im Rahmen unserer
Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine
geänderte Fassung der Bedingungen gilt ab dem
Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer zugegangen oder
sonst wie zur Kenntnis gelangt ist.
§ 1 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, außer, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt worden sind.
Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen
der schriftlichen Bestätigung gleich. Die
schriftliche Bestätigung gilt als
kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Bereits vom Verkäufer bestätigte Aufträge
können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer
jedoch sämtliche mit der Bearbeitung des
Auftrages vor und nach der Stornierung,
anfallenden Kosten selbst tragen.
Die in den Prospekten, im Internet oder
ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit dem
Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-,
Leistungs- und Verbraucherenddaten, Angaben in
Bezug auf die Verwendbarkeit von Waren, sind nur
insoweit maßgebend, als sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften
des Kaufgegenstandes gelten nur dann als
zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind. Geringe Abweichungen von der
Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt
und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages,
sofern die Abweichungen für den Käufer nicht
unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den
Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem
technischen Fortschritt dienen.
Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf
sein durch mit Computerhilfe-Nachfülltinte
eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von
unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich frei ab Graz in Euro,
inklusive der Umsatzsteuer im gesetzlich
vorgesehenen Ausmaß, wenn nicht anders benannt.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir
liefern in handelsüblicher Verpackung.
Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten
des Käufers.
Wir sind verpflichtet, den Kaufgegenstand zu
versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer
im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die
Kosten der Fracht und Versendung inkl.
Versicherung (gesamt Versandkosten)
trägt, sofern schriftlich nichts anderes
vereinbart ist, der Käufer.
§ 3 Zahlungsbedingungen/ Versand
Die Zahlung, der von uns in Rechnung gestellten
Beträge, erfolgt bar und abzugsfrei bei
Abholung,
Lieferung/ Nachnahme sind rein netto, ohne Skonti
oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung zu
begleichen.Sollten für Firmenkunden wie
Behörden, Schulen und andere Institutionen, -
nach positiver Bonitätsprüfung- ,andere
Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der
Schriftform. Solche von uns in Rechnung
gestellten Beträge sind binnen acht Tagen ab
Rechnungserhalt abzugsfrei, somit rein netto ohne
Skonti oder sonstige Abzüge, zur Zahlung
fällig.
Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Zinsen im Ausmaß von 20% per anno
sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen.
Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei
Zahlungsverzug alle sonstigen durch sein Säumnis
anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch
die vorprozessualen Kosten (z.B. Inkassobüro
usw.), uns im vollem Umfang zu ersetzen. Wir
berechnen säumigen Kunden pro Mahnung
zusätzlich 15,00 Euro Mahngebühr.
Wir behalten uns eine bankübliche
Bonitätsprüfung und Lieferung nur gegen
Nachnahme vor.
Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks
oder einer Zahlungsanweisung geschieht nur
zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt.
Unsere Forderungen gelten erst mit Zeitpunkt der
Einlösung des Zahlungsmittels oder der
Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem
unserer Bankkonten als getilgt.
Eine nach Vertragsabschluß eintretende
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers,
von der wir - auf welche Art auch immer -
Kenntnis erhalten, berechtigt uns, den Kaufpreis
für allenfalls bereits getätigte Lieferungen
sofort fällig zu stellen und vor weiteren
Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der
Käufer den fällig gestellten Kaufpreis nicht
innerhalb von einer Woche bezahlt oder die
geforderte Sicherheit nicht innerhalb der
gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne
Setzung einer Nachfrist von dem Vertrag
zurückzutreten.
Der Käufer, der Unternehmer im Sinn §1 KSchG
ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten
Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen
Zusammenhang mit einer uns treffenden
Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder
gerichtlich festgestellt wurden.
§ 4 Liefertermine & Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen können
verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart
werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die
unverbindlich zugesagten Lieferfristen
einzuhalten.
Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an
den Frachtführer oder ab Abnahmeverzug trägt
der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der
Beschädigung der gekauften Ware.
Die Lieferfrist wird von dem Tag berechnet, an
dem alle zur Ausführung erforderlichen
Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der
schriftliche Auftrag vorliegt.
Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht
eingehalten werden, so werden wir einen neuen
Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch
dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung
erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht,
von dem Vertrag bezüglich der noch ausstehenden
Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind
außer für den Fall, dass sie von uns
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
wurden, ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
oder von Ereignissen, die uns die Lieferungen
oder den Transport erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören auch nachträglich
eintretende Material- und
Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten
oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn
diese bei Lieferanten eintreten, haben wir auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen oder
Terminen nicht zu vertreten. Ein
Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in
diesen Fällen ausgeschlossen.
Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so
ist jede Teillieferung für sich als
Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist
daher nicht berechtigt, Teillieferungen
abzulehnen.
Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers
sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf
Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Firma
Computerhilfe-Nachfülltinte kann sich hierzu
auch einer Spedition oder eines Lagerhalters
bedienen. Während der Dauer des Abnahmeverzuges
hat der Käufer an uns als Ersatz der
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis
pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens
25,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.
Daneben sind wir berechtigt, anfallende höhere
Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach
Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme
der Liefergegenstände verweigert oder erklärt,
die Ware nicht annehmen zu wollen, kann
Computerhilfe-Nachfülltinte vom Vertrag
zurücktreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Computerhilfe-Nachfülltinte ist berechtigt, als
Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des
vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des
tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer
zu fordern.
Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt
bei uns und dem Frachtführer angezeigt werden.
Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder
Transporteur gilt als Beweis für Menge,
einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an den Frachtführer oder andere den
Transport ausführende Personen übergeben worden
ist oder zur Versendung unserer Fertigung oder
unseres Lagers verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit
und verzögert sich die Versendung oder Abnahme
aus irgendwelchen Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf
den Käufer über.
Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, die
als selbstständige Leistungen gelten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Nebenforderungen unser Eigentum.
Im Fall der Weiterveräußerung der
Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im
voraus sämtliche Ansprüche gegen den
Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei
jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung
der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu
dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer
gegenüber uns haftbar bleibt.
Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern
bei jeder abgetretenen Forderung einen mit Datum
versehenen firmenmäßig gefertigten Vermerk
anzubringen und den Zweitkäufer spätestens bei
Abschluß des Kaufvertrages von der erfolgten
Abtretung zu verständigen und uns vom
Weiterverkauf im Anschluß einer Kopie der
Verständigung des Zweitkäufers von der
Abtretung zu benachrichtigen. Sollten ungeachtet
der obigen Vereinbarung beim Käufer Beträge vom
Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer
verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns
auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind die
Beträge gesondert zu verwahren. Diese
Abtretungen werden hiermit von uns im voraus
angenommen. Jede weitere Verpfändung oder
Abtretung ist ausgeschlossen.
Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte
(z.B. durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort
schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle
der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer
schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten gehen
in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
§ 7 Gewährleistung
Computerhilfe-Nachfülltinte gewährleistet, dass
die Produkte frei von Fabrikations-- und
Materialmängeln sind. Die Gewährleistung
entspricht den gesetzlicher Bestimmungen.
Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden unsere Anleitungen,
Gebrauchsanweisungen, Betriebs- und
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
unseren oder den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
Dies gilt auch soweit der Mangel auf
unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung
der Waren oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen
von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder
Qualitäts-- und Leistungsmerkmale der Ware
lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich
nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen.
Macht der Käufer Mängel geltend, hat er die
defekte Ware und eine genaue Fehlerbeschreibung
samt Angebe mit welchen Geräten unsere Ware
verwendet bzw. getestet wurde, sowie soweit
möglich mit Musterdrucken etc. mit Angabe der
Artikelnummer, eine Kopie des Lieferscheins bzw.
Rechnung, mit dem die Ware geliefert wurde, an
unsere Serviceabteilung einzuschicken bzw.
anzuliefern. Angebrochene Tintenverpackungen,
s.g. Refill-Sets, können nur dann zum Test
retourniert werden wenn die Patrone(n), mit
der/denen diese Ware angeblich nicht zusammen
funktioniert, mitgeschickt wird. Ein Umtausch bei
Fehlbestellung ist nur von original verpackten
Waren möglich. Offene oder bereits angebrochene
Packungen oder Waren werden generell nicht
zurück genommen. Wir helfen Ihnen jedoch gerne
und unbürokratisch bei Fragen und eventuellen
Problemen. Für die gängigsten Druckerpatronen
haben wir die Drucker zum Test installiert. An
uns eingeschickte Drucker zum Test müssen
absolut transportsicher verpackt bei uns
eintreffen. Alle Waren müssen frei eintreffen
und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert.
Durch den Austausch von Waren oder ganzen
Geräten bzw. Packungen treten keine neuen
Gewährleistungen in Kraft. Die Testpauschale
für von uns verkaufte Produkte, die sich beim
Test bei uns als vollkommen einwandfrei erweisen,
beträgt 19,00 Euro und ist vom Käufer zu
tragen.
Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer
Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder
durch Rücknahme und Ersatzlieferung.
Eine Haftung für normale Abnützung ist
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie
Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder,
Druckertrommeln und andere
Verschleißmaterialien.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
Schadenersatzansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns
oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer
uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder
auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten
Eigenschaft. Wir haften nicht für
Beschädigungen und Verschmutzungen an Geräten,
Möbeln und Kleidung. Insbesondere das Refillen
bzw. Nachfüllen von Tintenpatronen erfolgt immer
auf eigene Gefahr des Käufers. Gemäß
internationalem Recht und den dementsprechenden
nationalen und internationalen
Gerichtsentscheidungen darf der Hersteller von
Druckern und ähnlichen Geräten die
Gewährleistung auf seine Produkte bei
sachgemäßer Verwendung auch von nicht
originalen, seinen, Verbrauchsmaterialen nicht
ablehnen! Tinten, Toner, Spritzen,
Reinigungsmittel und dergleichen gehören nicht
in Kinderhände und sind von diesen fern zu
halten.
§ 8 Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen uns sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet haben. Als unsere Erfüllungshilfen
gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht
aber Angestellte anderer Unternehmen oder
Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen
oder deren Erfüllungsgehilfen.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir
nicht, es sei denn, dass wir die Vernichtung
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben.
Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung und
Gebrauchsanweisung zur Verwendung der von uns
verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und
wird die Ware nur in der Anleitung oder
Gebrauchsanweisung vorgesehenen Weise verwenden.
Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des
Käufers ist vom Käufer sofort schriftliche
Dokumentation über Umstände und geltend
gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im
Produktionshaftungsfall trifft den Käufer als
Wiederverkäufer eine verschuldensabhängige
Regreßhaftung uns gegenüber, falls er seinen
Kunden nicht ausreichend über allfällige
Besonderheiten des Produkts aufgeklärt hat,
unsere Gebrauchsanweisung, Verwendungshinweise
nicht wiedergegeben und /oder seinem Kunden die
Produktionssicherheit nicht dargeboten hat als
unter Berücksichtigung aller Umstände zu
erwarten war.
Unsere Ersatzpflicht wird gemäß
Produktionshaftungsgesetz für Sachschäden
unserer Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine
Endverbraucher sind. Die Verjährungsfrist des
Produktionshaftungsgesetz wird auf drei Jahre
herabgesetzt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Unternehmen gemäß §1 KSchG
gilt als Erfüllungsort für Lieferungen und
Zahlung
8020 Graz/ Steiermark
§ 9 Sonstiges
Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
(Zeichnungen, Prospekte, etc.) bleiben unser
geistiges Eigentum.
Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag
dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung
abgetreten werden.
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte
ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung
nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es
sich nicht um, gemäß §7 des AGB,
Gewährleistungsansprüche handelt, werden wir
die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer
wesentliche Belange nachweist, die unsere
Interessen an der Aufrechterhaltung des
Abtretungsverbotes überwiegen.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird
diese dem Käufer allein zum einmaligen
Wiederverkauf oder zur eigenen
bestimmungsgemäßen Verwendung verkauft, d.h.,
er darf diese weder kopieren noch anderen zur
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe
für den daraus entstandenen Schaden.
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im
Zusammenhang mit Lieferungen von uns zugängig
werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger
Umstände eindeutig als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis von uns erkennbar sind und
vertraulich zu halten sind , unbefristet geheim
zuhalten und sie - soweit die nicht zur
Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist -
weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Datenschutz
Kundendaten werden nach den Vorschriften des
geltenden österreichischen Datenschutzrechts
erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten
werden für die Abwicklung von Aufträgen
(Bestellungen), Lieferung von Waren, zur
Kommunikation mit dem Kunden verwendet und für
logistische Zwecke (Zustellung durch den
Frachtführer) in notwendigem Maß weitergegeben.
Auf Antrag werden sämtlich Kundendaten
gelöscht.
...zum Datenschutz
§ 10 Rücktrittsrecht gem. Fernabsatz-Gesetz:
Der Kunde hat das Recht von der Bestellung binnen
14 Werktagen nach Erhalt der Ware zurück zu
treten. Dazu reicht eine kurze schriftliche
Mitteilung an uns und die gleichzeitige
fristgerechte Rücksendung der ungebrauchten
Ware. Der Kunde erhält nach Eintreffen der Ware
bei uns, Prüfung des Zustandes und der
Vollständigkeit umgehend den Warenwert inkl.
MwSt. laut Rechnung auf sein Konto zurück
überwiesen. Bitte legen Sie deshalb bei
Rücksendung unbedingt eine Kopie Ihrer Rechnung
und Ihrer Bankverbindung, sowie den
Rücksendegrund bei. Versandkosten können nicht
zurück erstattet werden. Die Verkaufsverpackung
muss in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigen
Zustand sein. Angebrochene und bereits teilweise
verwendete Tinten-Nachfüll-Sets, Tintenflaschen,
Tintenpatronen, Fotopapiere, Tonerkassetten und
sonstiges von uns geliefertes Verbrauchsmaterial
sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.
Bei Annahmeverweigerung, von Nachnahmepaketen,
haftet der Besteller uns gegenüber
für alle Versandkosten und Spesen für die Hin-
und Rücksendung zuzüglich aller Kosten und
Spesen für Inkasso und gerichtliche Betreibung.
Es wird ein Spesenersatz in höhe von
25,00 bei Annahmeverweigerung ausnahmslos in
Rechnung gestellt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Harg Helmut
Finkengasse
8020 Graz
Tel: +43 (0) 676 6728629
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