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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftlichen Bewilligungen. Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer zugegangen oder sonst wie zur Kenntnis gelangt ist.
§ 1 Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, außer, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Bereits vom Verkäufer bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer jedoch sämtliche mit der Bearbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung, anfallenden Kosten selbst tragen. Die in den Prospekten, im Internet oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbraucherenddaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Waren, sind nur insoweit maßgebend, als sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch mit Computerhilfe-Nachfülltinte eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich frei ab Graz in Euro, inklusive der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß, wenn nicht anders benannt. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind verpflichtet, den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der Fracht und Versendung inkl. Versicherung (gesamt „Versandkosten„) trägt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Käufer.
§ 3 Zahlungsbedingungen/ Versand Die Zahlung, der von uns in Rechnung gestellten Beträge, erfolgt bar und abzugsfrei bei Abholung, Lieferung/ Nachnahme sind rein netto, ohne Skonti oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Sollten für Firmenkunden wie Behörden, Schulen und andere Institutionen, - nach positiver Bonitätsprüfung- ,andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Solche von uns in Rechnung gestellten Beträge sind binnen acht Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, zur Zahlung fällig. Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen im Ausmaß von 20% per anno sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch sein Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die vorprozessualen Kosten (z.B. Inkassobüro usw.), uns im vollem Umfang zu ersetzen. Wir berechnen säumigen Kunden pro Mahnung zusätzlich 15,00 Euro Mahngebühr. Wir behalten uns eine bankübliche Bonitätsprüfung und Lieferung nur gegen Nachnahme vor. Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderungen gelten erst mit Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem unserer Bankkonten als getilgt. Eine nach Vertragsabschluß eintretende Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, von der wir - auf welche Art auch immer - Kenntnis erhalten, berechtigt uns, den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten. Der Käufer, der Unternehmer im Sinn §1 KSchG ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
§ 4 Liefertermine & Lieferfristen Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten Lieferfristen einzuhalten. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Abnahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware. Die Lieferfrist wird von dem Tag berechnet, an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag vorliegt. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht, von dem Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferungen oder den Transport erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn diese bei Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen. Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Firma Computerhilfe-Nachfülltinte kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Abnahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens 25,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann Computerhilfe-Nachfülltinte vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Computerhilfe-Nachfülltinte ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei uns und dem Frachtführer angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 5 Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zur Versendung unserer Fertigung oder unseres Lagers verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus irgendwelchen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Leistungen gelten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum. Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt. Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern bei jeder abgetretenen Forderung einen mit Datum versehenen firmenmäßig gefertigten Vermerk anzubringen und den Zweitkäufer spätestens bei Abschluß des Kaufvertrages von der erfolgten Abtretung zu verständigen und uns vom Weiterverkauf im Anschluß einer Kopie der Verständigung des Zweitkäufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Sollten ungeachtet der obigen Vereinbarung beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind die Beträge gesondert zu verwahren. Diese Abtretungen werden hiermit von uns im voraus angenommen. Jede weitere Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
§ 7 Gewährleistung Computerhilfe-Nachfülltinte gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung entspricht den gesetzlicher Bestimmungen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Anleitungen, Gebrauchsanweisungen, Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht unseren oder den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Waren oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts-- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er die defekte Ware und eine genaue Fehlerbeschreibung samt Angebe mit welchen Geräten unsere Ware verwendet bzw. getestet wurde, sowie soweit möglich mit Musterdrucken etc. mit Angabe der Artikelnummer, eine Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung, mit dem die Ware geliefert wurde, an unsere Serviceabteilung einzuschicken bzw. anzuliefern. Angebrochene Tintenverpackungen, s.g. Refill-Sets, können nur dann zum Test retourniert werden wenn die Patrone(n), mit der/denen diese Ware angeblich nicht zusammen funktioniert, mitgeschickt wird. Ein Umtausch bei Fehlbestellung ist nur von original verpackten Waren möglich. Offene oder bereits angebrochene Packungen oder Waren werden generell nicht zurück genommen. Wir helfen Ihnen jedoch gerne und unbürokratisch bei Fragen und eventuellen Problemen. Für die gängigsten Druckerpatronen haben wir die Drucker zum Test installiert. An uns eingeschickte Drucker zum Test müssen absolut transportsicher verpackt bei uns eintreffen. Alle Waren müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Waren oder ganzen Geräten bzw. Packungen treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Die Testpauschale für von uns verkaufte Produkte, die sich beim Test bei uns als vollkommen einwandfrei erweisen, beträgt 19,00 Euro und ist vom Käufer zu tragen. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Druckertrommeln und andere Verschleißmaterialien. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft. Wir haften nicht für Beschädigungen und Verschmutzungen an Geräten, Möbeln und Kleidung. Insbesondere das Refillen bzw. Nachfüllen von Tintenpatronen erfolgt immer auf eigene Gefahr des Käufers. Gemäß internationalem Recht und den dementsprechenden nationalen und internationalen Gerichtsentscheidungen darf der Hersteller von Druckern und ähnlichen Geräten die Gewährleistung auf seine Produkte bei sachgemäßer Verwendung auch von nicht originalen, seinen, Verbrauchsmaterialen nicht ablehnen! Tinten, Toner, Spritzen, Reinigungsmittel und dergleichen gehören nicht in Kinderhände und sind von diesen fern zu halten.
§ 8 Haftung und Schadenersatz Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungshilfen gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung und Gebrauchsanweisung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Anleitung oder Gebrauchsanweisung vorgesehenen Weise verwenden. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort schriftliche Dokumentation über Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im Produktionshaftungsfall trifft den Käufer als Wiederverkäufer eine verschuldensabhängige Regreßhaftung uns gegenüber, falls er seinen Kunden nicht ausreichend über allfällige Besonderheiten des Produkts aufgeklärt hat, unsere Gebrauchsanweisung, Verwendungshinweise nicht wiedergegeben und /oder seinem Kunden die Produktionssicherheit nicht dargeboten hat als unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten war. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß Produktionshaftungsgesetz für Sachschäden unserer Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher sind. Die Verjährungsfrist des Produktionshaftungsgesetz wird auf drei Jahre herabgesetzt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung Für Verträge mit Unternehmen gemäß §1 KSchG gilt als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung 8020 Graz/ Steiermark
§ 9 Sonstiges Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte, etc.) bleiben unser geistiges Eigentum. Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung abgetreten werden. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um, gemäß §7 des AGB, Gewährleistungsansprüche handelt, werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf oder zur eigenen bestimmungsgemäßen Verwendung verkauft, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von uns zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von uns erkennbar sind und vertraulich zu halten sind , unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit die nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Datenschutz
Kundendaten werden nach den Vorschriften des geltenden österreichischen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden für die Abwicklung von Aufträgen (Bestellungen), Lieferung von Waren, zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet und für logistische Zwecke (Zustellung durch den Frachtführer) in notwendigem Maß weitergegeben. Auf Antrag werden sämtlich Kundendaten gelöscht.
...zum Datenschutz
§ 10 Rücktrittsrecht gem. Fernabsatz-Gesetz:
Der Kunde hat das Recht von der Bestellung binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Ware zurück zu treten. Dazu reicht eine kurze schriftliche Mitteilung an uns und die gleichzeitige fristgerechte Rücksendung der ungebrauchten Ware. Der Kunde erhält nach Eintreffen der Ware bei uns, Prüfung des Zustandes und der Vollständigkeit umgehend den Warenwert inkl. MwSt. laut Rechnung auf sein Konto zurück überwiesen. Bitte legen Sie deshalb bei Rücksendung unbedingt eine Kopie Ihrer Rechnung und Ihrer Bankverbindung, sowie den Rücksendegrund bei. Versandkosten können nicht zurück erstattet werden. Die Verkaufsverpackung muss in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigen Zustand sein. Angebrochene und bereits teilweise verwendete Tinten-Nachfüll-Sets, Tintenflaschen, Tintenpatronen, Fotopapiere, Tonerkassetten und sonstiges von uns geliefertes Verbrauchsmaterial sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.
Bei Annahmeverweigerung, von Nachnahmepaketen, haftet der Besteller uns gegenüber für alle Versandkosten und Spesen für die Hin- und Rücksendung zuzüglich aller Kosten und Spesen für Inkasso und gerichtliche Betreibung.
Es wird ein Spesenersatz in höhe von € 25,00 bei Annahmeverweigerung ausnahmslos in Rechnung gestellt.
Der Widerruf ist zu richten an: Harg Helmut Finkengasse 8020 Graz
Tel: +43 (0) 676 6728629 |